KfW-Förderung für die Badsanierung

Advertorial: Wenn Sie ein neues Bad planen sollten Sie auch an die Zukunft denken. Damit Sie auch im Alter im eigenen Zuhause leben können, bieten wir Ihnen stilvolle barrierefreie Bäder mit der staatlichen Förderung.

Altersvorsorge ist nicht nur eine Frage der richtigen Rentenversicherung. Auch in Ihrem Zuhause sollten Sie schon jetzt an später denken. Unser Tipp: Planen Sie Ihr neues Bad barrierefrei und genießen Sie so auch im Alter grenzenlosen Badekomfort.

Was ist ein barrierefreies Bad?

Damit Ihr neues barrierefreies Bad gefördert werden kann muss es bestimmte Normen erfüllen. Ihr Fachpartner für die Badsanierung sollte die Arbeiten nach der DIN 18040-2 ausführen. Das barrierefreie Bad bietet mehr Platz, da es spezielle Bewegungsflächen vorsieht. Eventuell müssen Türen verbreitert werden, das Waschbecken muss unterfahrbar werden und der WC-Sitz sollte höhenverstellbar sein.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Badsanierung?

Grundsätzlich können Privatpersonen Zuschüsse für die Renovierung beantragen und/oder einen günstigen Darlehen in Anspruch nehmen.

Beim Altersgerecht-Umbauen-Kredit-159 wird unter anderem der Abbau von Barrieren wie z. B. ein Waschbecken das höhenverstellbar oder mehr Beinfreiheit bietet gefördert. Weitere Beispiele sind eine bodengleiche Dusche, ein höhenverstellbares WC oder eine Badewanne mit niedriger Einstiegshöhe. Unabhängig vom Alter kann der Förderkredit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit betragen.

Beim Barriere­reduzierung–Investitions­zuschuss-455B wird der Kauf von umgebautem Wohnraum oder die Schaffung von Wohnkomfort mit einem Zuschuss von bis zu 6.250 Euro gefördert. So erhalten Privatpersonen den Zuschuss u. a. für die Änderung der Raumaufteilung, die Schaffung bodengleicher Duschplätze mit Duschsitzen oder die Modernisierung von Sanitärobjekten.

Wenn Sie sich für die KfW-Förderung interessieren sollten Sie zusätzlich prüfen, ob Sie auch noch weitere förderfähige Umbauten vornehmen möchten. So könnten z. B. auch eine energieeffiziente Sanierung oder die Verbesserung des Einbruchschutzes gleichzeitig ausgeführt werden.

Was muss man noch bei der KfW-Förderung beachten?

Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das dann auch die genau Planung und das Angebot nach Ihren Wünschen erstellt. Alle Förderanträgen müssen vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Die Arbeiten dürfen dann erst ausgeführt werden, wenn der Förderantrag genehmigt wurde. Eine nachträgliche Förderung ist grundsätzlich nicht möglich. Förderkredite werden nur an einen Finanzierungspartner vergeben, der Antrag erfolgt also direkt über die Hausbank. Der ausführende Fachpartner muss im Verwendungsnachweis schriftlich die Einhaltung  der technischen Mindestanforderungen bestätigen.

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