Normalerweise liegen die Kosten für ein barrierefreies Bad höher als die für ein konventionelles Bad. Damit Sie von der staatlichen Förderung profitieren können, müssen Sie den entsprechenden Antrag immer vor dem Beginn der Sanierung einreichen. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich bereits vor Beginn des Neubaus oder der Renovierung Ihres Bads über Ihre Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Umbau über Zuschüsse oder Kredite beraten lassen. So stellen Sie sicher, dass die baulichen Maßnahmen, für die Sie sich entscheiden, nach Vorschrift verlaufen und Ihnen damit die Förderung sicher ist. Beachten Sie außerdem, dass die Leistungen je nach Kasse oder Bundesland variieren können.
Das Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den vorausschauenden und altersgerechten Umbau einer Wohnung. Dazu zählt der barrierefreie Zugang durch das Entfernen von Schwellen oder eine ausreichende Bewegungsfreiheit für das Versetzen von Wänden. Im Badezimmer gelten eine Änderung der Raumaufteilung, die Modernisierung der Sanitärobjekte und der Einbau einer niveaugleichen Dusche mit Duschsitz. Sofern Sie einen Kredit in Anspruch nehmen möchten, müssen die Baumaßnahmen die DIN-Norm 18040-2 erfüllen.
Wollen Sie Ihr Bad altersgerecht oder behindertengerecht umbauen, können Sie finanzielle Unterstützung bei der KfW Bank oder der Pflegekasse beantragen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihr barrierefreies Bad mit einem Profi planen. Denn nur in diesem Fall haben Sie Anspruch auf die KfW Förderung von bis zu 5.000 Euro. Zu Ihren Finanzierungmöglichkeiten beraten wir Sie gern. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung der entsprechenden Fördermittel.